AGB
I. Geltungsbereich
Sämtliche unserer Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
II. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn ein schriftlicher Auftrag des Kunden von uns angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns schriftlich oder per E-Mail angenommen werden. Wenn wir dem Kunden eine Durchschrift des von ihm unterschriebenen Auftrags übergeben, stellt dies noch keine Annahme des Auftrags dar, es sei denn, diese wird ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail erklärt.
2. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.
III. Preise und Zahlung
1. Die im Auftrag angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19 %.
2. Ändern sich nach dem erfolgten Auftrag unsere Kostenfaktoren unvorhersehbar oder ändert sich nach Auftragsvergabe der Satz der gesetzlichen Umsatzsteuer, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung zu fordern, wenn der Termin zur Tätowierung mehr als vier Monate nach Auftragserteilung stattfinden soll.
3. Die im Auftrag angegebene Vergütung für vorbereitende Arbeiten ist bei Auftragserteilung zu entrichten. Sie wird zurückerstattet, wenn der Auftrag nicht angenommen wird.
4. Wird der Termin zur Tätowierung wahrgenommen, so wird die Vergütung für vorbereitende Arbeiten auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet.
5. Bei einer Terminverschiebung durch den Kunden bis fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin wird die Vergütung für vorbereitende Arbeiten dennoch auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach dem abgesagten Termin ein Ersatztermin stattfindet. Wenn der Termin durch den Kunden später als fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben wird, ein Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten nicht stattfindet, oder wenn der Termin durch uns nicht wahrgenommen wird, weil Ausschlussgründe vorliegen (siehe unten unter IV.), findet eine Anrechnung nicht statt, auch wenn die Tätowierung selbst noch gestochen wird.
6. Der vereinbarte Preis für die am vereinbarten Termin zu verrichtende Arbeit ist am jeweiligen Termin der Tätowierung vollständig (ggf. unter Anrechnung gemäß III.4) zu entrichten. Ratenzahlungen sind nicht zulässig.
IV. Ausschlussgründe
1. In folgenden Fällen führen wir keine Tätowierungen durch:
a) Der Kunde ist zum Zeitpunkt des Termins noch keine 18 Jahre alt.
b) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Alkohol zu sich genommen.
c) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Drogen genommen.
d) Der Kunde hat Betäubungssalbe auf der zu tätowierenden Stelle aufgetragen.
e) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin Antibiotika genommen.
f) Der Kunde hat in den letzten zwei Tagen vor dem Termin andere Medikamente eingenommen, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen.
g) Der Kunde leidet zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder Viruskrankheiten.
h) Die Kundin ist schwanger.
i) Der Kunde leidet unter Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis.
2. In den Fällen der Ziffer IV.1. wird der Termin durch uns nicht wahrgenommen. In den Fällen der Ziffer IV.1. e)-i) ist der Kunde verpflichtet, uns zu informieren, sobald er Kenntnis von der jeweiligen Krankheit, der Notwendigkeit, Medikamente zu nehmen, bzw. der Schwangerschaft hat. Sagt der Kunde den Termin unverzüglich nach Kenntnis unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das den jeweiligen Ausschlussgrund nachweist, ab und kommt innerhalb von zwölf Monaten ein Ersatztermin zustande, so gilt diese Terminverschiebung als rechtzeitig im Sinne der Ziffer III.5.
3. Der Kunde ist verpflichtet, am jeweiligen Termin eine Einverständniserklärung bzgl. der Vornahme einer Tätowierung auszufüllen, in der er bestätigt, dass keiner der Ausschlussgründe der Ziffer IV.1 vorliegt. Zum Nachweis seiner Volljährigkeit gemäß Ziffer IV.1.a) ist der Kunde verpflichtet, zum Termin einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Einverständniserklärung wahrheitsgemäß auszufüllen.
V. Haftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnittes V. eingeschränkt.
2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
3. Soweit wir gemäß Abschnitt V.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen.
4. Wir haften nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass Ausschlussgründe nach Ziffer IV.1. vorgelegen haben und der Kunde uns darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat.
5. Wir haften ebenfalls nicht für Komplikationen, die sich daraus ergeben, dass der Kunde unsere Pflegehinweise nicht befolgt hat.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
7. Die Einschränkungen dieses Abschnittes V. gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
VI. Sonstiges, Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Trier, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2. Vertragliche Beziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
3. Ansprüche gegen uns kann der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten.
4. Zu den Arbeitsbereichen haben nur der Kunde und der Tätowierer Zutritt. Dritten kann die Anwesenheit nicht gestattet werden.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.